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Pressemitteilung zum Naturwaldreservat bei Schambach

Naturwälder sind nachhaltiger Arten- und Klimaschutz

Die Kreisgruppe des Bund Naturschutzes begrüßt die Ausweisung eines Naturwaldreservates bei Schambach. Nur nicht bewirtschaftete Wälder erreichen die für alte Wälder typischen Zerfalls- und Verjüngungsphasen wie sie auch in Urwäldern zu finden sind. Diese Prozesse sind von essenzieller Bedeutung für die Biodiversität, denn tausende von Pilz- und Tierarten sind auf Alt- und Totholz angewiesen. Weltweite Studien belegen, dass im Klimawandel die Artenvielfalt eine entscheidende Rolle für die Anpassungs- und Überlebensfähigkeit von Waldökosystemen spielt. Nicht bewirtschaftete Wälder weisen zudem deutlich höhere Kohlenstoffvorräte auf und sind damit zusammen mit Mooren und Feuchtgebieten wichtige Speicher zur Reduktion des Klimagases Kohlendioxid.

Sterben Bäume ab, werden diese oft über Jahrzehnte allmählich natürlich recycelt und wichtige Nährstoffe und Spurenelemente verbleiben im Ökosystem. Im stehenden aber insbesondere im liegenden Totholz wird zudem Wasser gespeichert, das in Trockenphasen für zahlreiche Arten überlebenswichtig wird. Gleichzeitig wirkt Totholz auch als natürliche Klimaanlage und unterstützt das für Naturwälder typische Waldinnenklima. Mit voranschreitendem Abbau des Holzes durch Pilze und Mikroorganismen entsteht ein sogenannter Ligno-Humus, der wie ein Schwamm Wasser aufnehmen und zurückhalten kann. Insbesondere bei Starkregenereignissen verzögert der Waldhumus den Oberflächenabfluss und verhindert Erosion und Überschwemmungen. Ein Teil dieses Waldhumus wird dauerhaft im Waldboden gebunden und ist damit ein Langzeitspeicher für Kohlenstoff. Im Vergleich zu den meisten Holznutzungen bei denen der gebundene Kohlenstoff rasch wieder freigesetzt wird, erhöht sich die Klimaschutzleistung der nicht bewirtschafteten Wälder damit deutlich.

Aufgrund nationaler und internationaler Vereinbarungen, aus der Verantwortung zum Schutz und zur Erhaltung der Artenvielfalt und schließlich aus Klimaschutzgründen fordert der Bund Naturschutz Bayern mindestens 10 Prozent des öffentlichen Waldes aus der Bewirtschaftung zu nehmen und zu „Urwäldern von morgen“ werden zu lassen. Neben großen Schutzgebieten – wie Nationalparke oder großflächige Naturwaldreservate – sind dabei kleinere Naturwaldreservate wie das jetzt in Schambach ausgewiesene Naturwaldreservat wichtige regionale Trittsteine und Hot-Spots für die Biodiversität. Um das 10-Prozent-Ziel und gleichzeitig eine Flächenwirkung zu erreichen, bedarf es auch im Landkreis noch deutlich mehr Schutzgebiets-Ausweisungen im Wald. Die Auswahl sollte sich dabei nur nachranging an der Schwierigkeit zur Bewirtschaftung orientieren, im Vordergrund müssen hingegen Kriterien wie bereits eine erkennbare Naturnähe oder vorhandene Habitatstrukturen stehen.

Für eine weiteres Naturwaldreservat im Landkreis würde sich sicherlich der Burgstallwald bei Gunzenhausen hervorragend eignen.

BN Kreisgruppe WuG
Prof. Dr. E. Hussendörfer


Presseerklärung des BN zu Photovoltaik-Freiflächenanlagen

Weißenburg, 23.02.2022

Die Kreisgruppe des Bund Naturschutz sieht die Notwendigkeit des Umstiegs auf alternative Energien. Unser Landkreis ist ein Vorreiter und erzeugt derzeit mit überdurchschnittlich vielen Windrädern und Biogasanlagen mehr Strom aus „Erneuerbaren Energien“, als hier insgesamt verbraucht wird. Vom hiesigen BN wird allerdings der aktuell enorme Zuwachs bei Freiflächen-Photovoltaik, unter anderem im Hinblick auf das Landschaftsbild im Naturpark Altmühltal, sehr kritisch gesehen.


Laut Verordnung über den „Naturpark Altmühltal (Südliche Frankenalb)“ vom 14.
September 1995, § 4 Schutzzweck, soll sowohl innerhalb als auch außerhalb der
Schutzzone das Landschaftsbild geschützt werden:
(1) Zweck der Festsetzung des Naturparks ist es,
3. geeignete Landschaftsteile für die Erholung und den Naturgenuß zu erschließen und der
Allgemeinheit zugänglich zu machen, soweit die Belastbarkeit des Naturhaushalts und des
Landschaftsbilds dies zulassen, ...
(2) Zweck der Schutzzone ist es,
6. erhebliche oder nachhaltige Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu
verhindern, ...
deshalb darf es innerhalb der Schutzzone keine Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen geben.
Der Bund Naturschutz fordert, dass die Rahmenbedingungen, nach dem
Landesentwicklungsplan Bayern (Stand 1.1.2020 / LEP 6.2.3 - B) auch eingehalten
werden. Danach sollen Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen möglichst auf vorbelasteten
Standorten realisiert werden.
„Hierzu zählen z.B. Standorte entlang von Infrastruktureinrichtungen (Verkehrswege,
Energieleitungen etc.) oder Konversionsstandorte....In freien Landschaftsbereichen sollen
Infrastruktureinrichtungen möglichst gebündelt werden. Durch deren Mehrfachnutzung soll
die Beanspruchung von Natur und Landschaft möglichst vermindert werden. Unzerschnittene
verkehrsarme Räume sollen erhalten werden.“
Damit das auch so umgesetzt wird, wäre hier eine ordnende, übergeordnete Vorausplanung
sinnvoll.
Die derzeitige Praxis, ein Investor oder Grundstücksbesitzer geht mit seinem Vorhaben auf
eine Gemeinde zu und diese entscheidet dann möglichst danach, dass weder Spiegelung
noch Aussicht verbaut wird, führt dazu, dass gerade die schönen, ruhigen und unbelasteten
Gegenden ins Auge gefasst werden. Das widerspricht auch dem Regionalplan für die
Region 8 (= unsere Region), nach dem bevorzugt innerhalb von Siedlungseinheiten geplant
werden soll. „Großflächige Sonnenenergieanlagen außerhalb davon sollen nur errichtet
werden, wenn dies nicht zu einer Zersiedelung oder Zerschneidung der Landschaft führt und
keine erhebliche Beeinträchtigung des Landschaftsbildes damit verbunden ist.“
Bei uns im Naturpark Altmühltal geht es auch um die Schutzziele Erholung und
Landschaftsbild. Dessen Funktion als Naherholungsgebiet könnte bei einem Anhalten des
Inland-Tourismus auch für Gäste, welche einen naturnahen Urlaub hier verbringen wollen,
noch wichtiger werden. Nachdem der Naturpark an vielen Stellen ohnehin schon durch
Stein- und Sandabbau samt dazugehörigem Schwerlastverkehr, Biogasanlagen samt
großflächigen Maisanbauflächen, Windrädern, Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen sowie durch
eine vielfältige, oft miteinander konkurrierende Freizeitnutzung belastet ist, muss der aktuell
boomende Zuwachs bei Freiflächen-PV als nicht mehr vereinbar mit dem Schutzziel
eingestuft werden.

 

Der bei solchen Planungen oft geäußerte Gedanke „alles ist besser als Mais“ kann bei dem aktuell enormen Flächenbedarf nur vordergründig gelten. Letztendlich muss dafür an anderer Stelle der Mais-Bedarf der Biogasanlagen gedeckt werden. Dies darf nun aber keinesfalls dazu führen, dass bei PV-Planungen auf Flächen zurückgegriffen wird, die aus landwirtschaftlicher Sicht weniger wertvoll, aber aus Naturschutzsicht sehr wohl wertvoller sein können. Diese Haltung ignoriert nicht, dass bei idealer Planung und Umsetzung auf PV-Flächen interessante Biotope entstehen könnten. Grundsätzlich sollten die vorhandenen landwirtschaftlichen Flächen aber der Erzeugung von Lebensmitteln dienen.


Die Kreisgruppe des Bund Naturschutz Weißenburg-Gunzenhausen sieht außerhalb und innerhalb des Naturparks Altmühltal Siedlungsflächen mit deren Umfeld und vorbelastete Flächen als geeignete Standorte. Innerhalb des Naturparks, vor allem im Nahbereich seiner Schutzzone, werden Standorte im sonst weitgehend unbelasteten, ungestörten Areal
abgelehnt, wenn sie eine optische Fernwirkung auf das Landschaftsbild entwickeln oder die Fläche zerschneiden. Jedem sollte klar sein, je mehr eingezäunte Photovoltaik-Anlagen in die Landschaft gebaut werden, umso mehr wird auch das freie Betretungsrecht der Natur für alle eingeschränkt. Anders als es bei Windkraft und Biogas möglich war, sind nun bei der Photovoltaik die Siedlungs- und vor allem auch die Ballungsgebiete gefordert, die Vorreiterrolle zu übernehmen, denn der Energiebedarf der dicht besiedelten Gebiete darf nicht nur zu Lasten des ländlichen Raums gehen.