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Presseartikel Windkraftvorranggebiete

Gemeinsame Stellungnahme der BN-Kreis- und Ortsgruppen im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen zur geplanten Änderung des Regionalplans der Region Westmittelfranken Teilkapitel Windenergie

Nach Sichtung der Erweiterungspläne müssen wir feststellen, dass die meisten Erweiterungen bzw. Neuausweisungen der Windvorranggebiete sich auf Waldgebieten befinden. Wälder sind ein wichtiger Teil unserer natürlichen Lebensgrundlagen, zu deren Erhalt das deutsche Grundgesetz (Art. 20a GG)  verpflichtet.

Wir befürchten bei der ausgewiesenen Fläche WK 311 eine Übernutzung, da dort bereits heute 15 Windkraftanlagen in Betrieb sind. Weitere dort zu erwartende Windkraftanlagen führen zu einer Zerschneidung des Waldes mit nachstehend aufgeführten Folgen. Zudem steht zu befürchten, dass es mit Ausweisung des Regionalplans 10 (Lkrs Eichstätt, Neuburg-Schrobenhausen, Pfaffenhofen an der Ilm, Stadt Ingolstadt)  auf dortiger Seite ebenfalls zu einem massiven Ausbau der Windkraft kommen wird, da es durch die Militärflugplätze Neuburg und Manching kaum Alternativen gibt.

Ein sehr großes Waldgebiet - vom Weißenburger Stadtwald über den Raitenbucher Forst bis zum Workerszeller und Schernfelder Forst bis zum Pappenheimer Stadtwald - ist über die Regierungsbezirksgrenze hinweg aus Artenschutzsicht ein wichtiges zusammenhängendes Biotop und stellt aus Klimaschutzsicht eine wichtige „grüne Lunge“ dar.

Der Wald hat Schutz-, Nutz- und Erholungsfunktionen sowie Bedeutung für die biologische Vielfalt. Er ist deshalb nach Fläche, räumlicher Verteilung, Zusammensetzung und Struktur so zu erhalten, zu mehren und zu gestalten, dass er seine jeweiligen Funktionen – insbesondere die Schutzfunktionen im Bergwald – und seine Bedeutung für die biologische Vielfalt bestmöglich und nachhaltig erfüllen kann (Art. 5 (2) BayWaldG).

Nach dem Regionalplan soll nun fast der gesamte Zubau im Wald stattfinden. Hier sind vor allem auf dem Jura oft wertvolle, gesunde Laub- und Mischwälder betroffen, die aus Artenschutzsicht wichtige Biotope darstellen. Dies ist auch aus den einzelnen Begründungen zum Regionalplan ersichtlich.

Ein Beispiel für ein Waldgebiet, welches deshalb nie als WKA-Gebiet ausgewiesen werden dürfte, ist der neue Südteil von WKA 303 (Efferaberg), ein bisher weitgehend unberührtes, ungestörtes und von Wegen unerschlossenes Waldgebiet.

Ein weiteres großes, bisher kaum gestörtes Waldgebiet, der Uhlberg, wird von WK 304 und 305 erfasst.

Dass nicht nur die „Erneuerbaren“, sondern auch der bestehende Wald für den Klimaschutz essentiell ist, dürfte klar sein.

Dass Flora und Fauna in noch verbliebenen Naturflächen wie unseren Wäldern für erneuerbare Energien geopfert werden, ist geradezu absurd und grotesk. Diese Naturräume sind für den Menschen überlebenswichtig.

 

Durch die Nutzung mit Windrädern wird die geschlossene Waldfläche aufgerissen. Das führt zur Aufheizung des Bodens und in der Folge zu Austrocknung und Zerstörung des Kleinklimas.

Der Wald erwärmt sich an diesen Stellen so stark, dass er der zunehmenden Erwärmung im Klimawandel mit Sicherheit nicht standhalten kann. Die Schneisen bieten zusätzlich Angriffsflächen für Wind und Sturm. Klar muss  auch sein, dass die Waldverluste sich nicht auf die reinen Stellflächen der Windkraftanlagen beschränken, sondern inklusive Wegebau etc. in der Summe viele Hektar Wald kosten. Da unserer Gegend ein hohes Windenergiepotential attestiert wird, sind außerdem überproportional viele Windkraftanlagen zu befürchten.

Nach Erkenntnissen der Forschungsanstalt Agroscope Zürich-Reckenholz und  den Universitäten Zürich, Tartu (Estland) und der TU München sind die Folgen des Einsatzes von schweren Maschinen / Fahrzeugen erheblich:

Hohlräume im Waldboden werden zusammengepresst, dadurch wird die Vernetzung der Poren zerstört. Folglich kann ein Luftaustausch nicht mehr stattfinden und auch der Wasserfluss wird reduziert. Die größten Beeinträchtigungen der Bodenlebewesen kamen sechs bis zwölf Monaten nach Beendigung der Untersuchung . Nach vier Jahren konnten sich zwar einige Bakterien wieder erholen, andere Arten von Bakterien sowie Pilzen litten jedoch weiterhin unter der Bodenverdichtung.

Es können sogar noch mehrere Jahrzehnte bis Jahrhunderte vergehen, bis sich die Waldböden vollständig von den starken Beeinträchtigungen erholen, meinen die Forscher. Denn die natürliche Regeneration der Böden dauert sehr lange und lässt sich in uns bekannten menschlichen Zeiträumen kaum erreichen.

 

Wir schlagen daher vor, Windräder dort zu installieren, wo der Wald bereits durch die Klimaerwärmung komplett abgestorben ist (Frankenwald) oder auf unbewaldete Hochebenen zu setzen.

Außerdem ist die Effizienz von Windrädern im Offenland höher. Untersuchungen zufolge geht man aufgrund von Verwirbelungen von bis zu 30% weniger Ertrag im Wald aus.

Für den Fall, dass ohne Waldgebiete nicht genügend Flächen gefunden werden, soll Windenergie bevorzugt auf Kalamitätsflächen erzeugt werden. Waldflächen mit altem und artenreichen Laub- und Laubmischwald-Beständen oder mit einem hohen Anteil an Höhlenbäumen sind abzulehnen, ebenso naturnahe unzerschnittene und unbeschädigte Wälder.

Wir fordern zudem Speichereinheiten vor Ort auch in Form von Umwandlung in Wasserstoff, damit kein Windrad mehr abgeregelt werden muss. Stromerzeugung von Windrädern (auch von PV-Anlagen) darf durch Abregelung nicht weiter verhindert werden, denn das führt letztlich zu mehr Anlagen als nötig. Vielmehr sollten alte Windräder durch neue, leistungsstarke und effiziente Anlagen ausgetauscht werden!

Stromspitzen müssen durch Speicher gedeckt werden können und nicht durch mehr Windräder, die dann die meiste Zeit still stehen. Das ist wirtschaftlicher Unsinn, den zudem unsere Gesellschaft durch erhöhte Strompreise bezahlt.

Unser Landkreis war ein Vorreiter in Sachen „Erneuerbare Energien“, die ersten Windräder weit und breit standen bei Oberhochstatt. Heute erzeugt unser Landkreis mehr Strom aus „Erneuerbaren“, als hier verbraucht wird. Genau dieser Landkreis soll nun (mit dem Landkreis Eichstätt) die am stärksten durch Zubau belastete Region werden.

Des Weiteren ist der Landkreis Weißenburg als Rohstofflieferant durch Steinbruchserweiterungen  mit enormen Waldverlusten belastet.

Deshalb: Windenergieanlagen JA – aber nicht im Wald!

26.6.2024

Mit freundlichen Grüßen

Brigitte Löffler

Vorsitzende der BN Kreisgruppe Weißenburg-Gunzenhausen

 

 



Pressemitteilung zum Naturwaldreservat bei Schambach

Naturwälder sind nachhaltiger Arten- und Klimaschutz

Die Kreisgruppe des Bund Naturschutzes begrüßt die Ausweisung eines Naturwaldreservates bei Schambach. Nur nicht bewirtschaftete Wälder erreichen die für alte Wälder typischen Zerfalls- und Verjüngungsphasen wie sie auch in Urwäldern zu finden sind. Diese Prozesse sind von essenzieller Bedeutung für die Biodiversität, denn tausende von Pilz- und Tierarten sind auf Alt- und Totholz angewiesen. Weltweite Studien belegen, dass im Klimawandel die Artenvielfalt eine entscheidende Rolle für die Anpassungs- und Überlebensfähigkeit von Waldökosystemen spielt. Nicht bewirtschaftete Wälder weisen zudem deutlich höhere Kohlenstoffvorräte auf und sind damit zusammen mit Mooren und Feuchtgebieten wichtige Speicher zur Reduktion des Klimagases Kohlendioxid.

Sterben Bäume ab, werden diese oft über Jahrzehnte allmählich natürlich recycelt und wichtige Nährstoffe und Spurenelemente verbleiben im Ökosystem. Im stehenden aber insbesondere im liegenden Totholz wird zudem Wasser gespeichert, das in Trockenphasen für zahlreiche Arten überlebenswichtig wird. Gleichzeitig wirkt Totholz auch als natürliche Klimaanlage und unterstützt das für Naturwälder typische Waldinnenklima. Mit voranschreitendem Abbau des Holzes durch Pilze und Mikroorganismen entsteht ein sogenannter Ligno-Humus, der wie ein Schwamm Wasser aufnehmen und zurückhalten kann. Insbesondere bei Starkregenereignissen verzögert der Waldhumus den Oberflächenabfluss und verhindert Erosion und Überschwemmungen. Ein Teil dieses Waldhumus wird dauerhaft im Waldboden gebunden und ist damit ein Langzeitspeicher für Kohlenstoff. Im Vergleich zu den meisten Holznutzungen bei denen der gebundene Kohlenstoff rasch wieder freigesetzt wird, erhöht sich die Klimaschutzleistung der nicht bewirtschafteten Wälder damit deutlich.

Aufgrund nationaler und internationaler Vereinbarungen, aus der Verantwortung zum Schutz und zur Erhaltung der Artenvielfalt und schließlich aus Klimaschutzgründen fordert der Bund Naturschutz Bayern mindestens 10 Prozent des öffentlichen Waldes aus der Bewirtschaftung zu nehmen und zu „Urwäldern von morgen“ werden zu lassen. Neben großen Schutzgebieten – wie Nationalparke oder großflächige Naturwaldreservate – sind dabei kleinere Naturwaldreservate wie das jetzt in Schambach ausgewiesene Naturwaldreservat wichtige regionale Trittsteine und Hot-Spots für die Biodiversität. Um das 10-Prozent-Ziel und gleichzeitig eine Flächenwirkung zu erreichen, bedarf es auch im Landkreis noch deutlich mehr Schutzgebiets-Ausweisungen im Wald. Die Auswahl sollte sich dabei nur nachranging an der Schwierigkeit zur Bewirtschaftung orientieren, im Vordergrund müssen hingegen Kriterien wie bereits eine erkennbare Naturnähe oder vorhandene Habitatstrukturen stehen.

Für eine weiteres Naturwaldreservat im Landkreis würde sich sicherlich der Burgstallwald bei Gunzenhausen hervorragend eignen.

BN Kreisgruppe WuG
Prof. Dr. E. Hussendörfer


Presseerklärung des BN zu Photovoltaik-Freiflächenanlagen

Weißenburg, 23.02.2022

Die Kreisgruppe des Bund Naturschutz sieht die Notwendigkeit des Umstiegs auf alternative Energien. Unser Landkreis ist ein Vorreiter und erzeugt derzeit mit überdurchschnittlich vielen Windrädern und Biogasanlagen mehr Strom aus „Erneuerbaren Energien“, als hier insgesamt verbraucht wird. Vom hiesigen BN wird allerdings der aktuell enorme Zuwachs bei Freiflächen-Photovoltaik, unter anderem im Hinblick auf das Landschaftsbild im Naturpark Altmühltal, sehr kritisch gesehen.


Laut Verordnung über den „Naturpark Altmühltal (Südliche Frankenalb)“ vom 14.
September 1995, § 4 Schutzzweck, soll sowohl innerhalb als auch außerhalb der
Schutzzone das Landschaftsbild geschützt werden:
(1) Zweck der Festsetzung des Naturparks ist es,
3. geeignete Landschaftsteile für die Erholung und den Naturgenuß zu erschließen und der
Allgemeinheit zugänglich zu machen, soweit die Belastbarkeit des Naturhaushalts und des
Landschaftsbilds dies zulassen, ...
(2) Zweck der Schutzzone ist es,
6. erhebliche oder nachhaltige Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu
verhindern, ...
deshalb darf es innerhalb der Schutzzone keine Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen geben.
Der Bund Naturschutz fordert, dass die Rahmenbedingungen, nach dem
Landesentwicklungsplan Bayern (Stand 1.1.2020 / LEP 6.2.3 - B) auch eingehalten
werden. Danach sollen Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen möglichst auf vorbelasteten
Standorten realisiert werden.
„Hierzu zählen z.B. Standorte entlang von Infrastruktureinrichtungen (Verkehrswege,
Energieleitungen etc.) oder Konversionsstandorte....In freien Landschaftsbereichen sollen
Infrastruktureinrichtungen möglichst gebündelt werden. Durch deren Mehrfachnutzung soll
die Beanspruchung von Natur und Landschaft möglichst vermindert werden. Unzerschnittene
verkehrsarme Räume sollen erhalten werden.“
Damit das auch so umgesetzt wird, wäre hier eine ordnende, übergeordnete Vorausplanung
sinnvoll.
Die derzeitige Praxis, ein Investor oder Grundstücksbesitzer geht mit seinem Vorhaben auf
eine Gemeinde zu und diese entscheidet dann möglichst danach, dass weder Spiegelung
noch Aussicht verbaut wird, führt dazu, dass gerade die schönen, ruhigen und unbelasteten
Gegenden ins Auge gefasst werden. Das widerspricht auch dem Regionalplan für die
Region 8 (= unsere Region), nach dem bevorzugt innerhalb von Siedlungseinheiten geplant
werden soll. „Großflächige Sonnenenergieanlagen außerhalb davon sollen nur errichtet
werden, wenn dies nicht zu einer Zersiedelung oder Zerschneidung der Landschaft führt und
keine erhebliche Beeinträchtigung des Landschaftsbildes damit verbunden ist.“
Bei uns im Naturpark Altmühltal geht es auch um die Schutzziele Erholung und
Landschaftsbild. Dessen Funktion als Naherholungsgebiet könnte bei einem Anhalten des
Inland-Tourismus auch für Gäste, welche einen naturnahen Urlaub hier verbringen wollen,
noch wichtiger werden. Nachdem der Naturpark an vielen Stellen ohnehin schon durch
Stein- und Sandabbau samt dazugehörigem Schwerlastverkehr, Biogasanlagen samt
großflächigen Maisanbauflächen, Windrädern, Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen sowie durch
eine vielfältige, oft miteinander konkurrierende Freizeitnutzung belastet ist, muss der aktuell
boomende Zuwachs bei Freiflächen-PV als nicht mehr vereinbar mit dem Schutzziel
eingestuft werden.

 

Der bei solchen Planungen oft geäußerte Gedanke „alles ist besser als Mais“ kann bei dem aktuell enormen Flächenbedarf nur vordergründig gelten. Letztendlich muss dafür an anderer Stelle der Mais-Bedarf der Biogasanlagen gedeckt werden. Dies darf nun aber keinesfalls dazu führen, dass bei PV-Planungen auf Flächen zurückgegriffen wird, die aus landwirtschaftlicher Sicht weniger wertvoll, aber aus Naturschutzsicht sehr wohl wertvoller sein können. Diese Haltung ignoriert nicht, dass bei idealer Planung und Umsetzung auf PV-Flächen interessante Biotope entstehen könnten. Grundsätzlich sollten die vorhandenen landwirtschaftlichen Flächen aber der Erzeugung von Lebensmitteln dienen.


Die Kreisgruppe des Bund Naturschutz Weißenburg-Gunzenhausen sieht außerhalb und innerhalb des Naturparks Altmühltal Siedlungsflächen mit deren Umfeld und vorbelastete Flächen als geeignete Standorte. Innerhalb des Naturparks, vor allem im Nahbereich seiner Schutzzone, werden Standorte im sonst weitgehend unbelasteten, ungestörten Areal
abgelehnt, wenn sie eine optische Fernwirkung auf das Landschaftsbild entwickeln oder die Fläche zerschneiden. Jedem sollte klar sein, je mehr eingezäunte Photovoltaik-Anlagen in die Landschaft gebaut werden, umso mehr wird auch das freie Betretungsrecht der Natur für alle eingeschränkt. Anders als es bei Windkraft und Biogas möglich war, sind nun bei der Photovoltaik die Siedlungs- und vor allem auch die Ballungsgebiete gefordert, die Vorreiterrolle zu übernehmen, denn der Energiebedarf der dicht besiedelten Gebiete darf nicht nur zu Lasten des ländlichen Raums gehen.